Was zählt alles zur Arbeitszeit?
Die Frage, was genau zur Arbeitszeit zählt, ist im Arbeitsalltag von großer Bedeutung. Arbeitszeit bezeichnet grundsätzlich die Zeit, in der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
In Deutschland ist die Arbeitszeit vor allem im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Dennoch gibt es viele Situationen, in denen nicht auf den ersten Blick klar ist, ob sie zur Arbeitszeit gehören oder nicht, zum Beispiel bei der Anfahrt zur Arbeit, bei Pausen oder bei besonderen Tätigkeiten wie Bereitschaftsdiensten. Grundsätzlich zählt jede Zeit zur Arbeitszeit, in der Beschäftigte arbeiten oder auf Anweisung des Arbeitgebers für die Arbeit bereitstehen müssen. Dazu gehört die eigentliche Tätigkeit, für die man angestellt ist, etwa das Arbeiten im Büro, in der Werkstatt oder im Verkauf.
Auch Vor- und Nachbereitungszeiten können Arbeitszeit sein, wenn sie notwendig sind, um die Arbeit auszuführen. Ein Beispiel dafür ist das Hochfahren eines Computers oder das Anlegen spezieller Schutzkleidung, sofern diese im Betrieb vorgeschrieben ist. Die Anfahrt zur Arbeit zählt in der Regel nicht zur Arbeitszeit. Der Weg von der eigenen Wohnung zum Arbeitsplatz gilt als private Zeit, auch wenn er lang oder anstrengend ist. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Arbeitsplatz wechselt, zum Beispiel bei Außendienstmitarbeitenden oder Handwerkern, die direkt von zu Hause zu Kundinnen und Kunden fahren. In solchen Fällen kann die Fahrzeit als Arbeitszeit gelten, da sie im Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Auch Dienstreisen, etwa zu Schulungen oder Meetings an anderen Standorten, zählen meist zur Arbeitszeit.
Zählen Pausen zur Arbeitszeit?
Ein weiterer wichtiger Punkt sind Pausen. Gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, muss mindestens 30 Minuten Pause machen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Während dieser Zeit dürfen Beschäftigte frei über ihre Zeit verfügen, das heißt, sie müssen nicht arbeiten und auch nicht für den Arbeitgeber erreichbar sein.
Anders ist es bei sogenannten Arbeitsunterbrechungen, zum Beispiel wenn man kurz auf Arbeit wartet – diese zählen weiterhin zur Arbeitszeit. Auch Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft spielen eine Rolle. Beim Bereitschafts-dienst hält sich die arbeitende Person an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf, um bei Bedarf sofort tätig zu werden. Diese Zeit gilt vollständig als Arbeitszeit. Rufbereitschaft hingegen bedeutet, dass man sich an einem frei wählbaren Ort aufhält und nur im Notfall zur Arbeit gerufen wird. Hier zählt meist nur die tatsächlich geleistete Arbeit als Arbeitszeit, nicht aber die Zeit des Wartens. Zusammenfassend kann man also sagen, dass zur Arbeitszeit alle Zeiten gehören, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten oder auf Anweisung des Arbeitgebers zur Verfügung stehen müssen. Anfahrt, Pausen und Bereitschaftszeiten werden unterschiedlich bewertet und hängen stark von den jeweiligen Umständen ab. Daher ist es wichtig, Arbeitsverträge und betriebliche Regelungen genau zu kennen, um zu wissen, was als Arbeitszeit gilt und was nicht.



