Das regionale Standardportal

Vorteile mit dualem Studium

Vorteile vom dualen Studium – hättest du es gewusst?

Das duale Studium, bei dem man gleichzeitig studiert und Praxiserfahrung in einem Unternehmen sammelt, liegt im Trend. Die Zahl der Studierenden ist von 95.000 im Jahr 2014 auf 120.000 im Jahr 2022 angestiegen. Bei den meisten der Studierenden ist der Bachelor, kombiniert mit einem Berufsabschluss, das Ziel. Die Integration in das Unternehmen und die Vorbereitung auf das Arbeitsleben sind neben der festen Vergütung während des Studiums von großem Vorteil. Es gibt aber noch einen weiteren Vorteil, von dem viele nichts wissen. Die dual Studierenden haben Steuervorteile! Da der Betrieb, in dem die Studierenden ihre Ausbildung machen, während der gesamten Ausbildung ihre erste Tätigkeitsstätte ist, können sie in der Steuererklärung sämtliche Ausgaben als Werbungskosten ansetzen. Zu Werbungskosten zählen Aufwendungen, die für das duale Studium anfallen. Diese muss man allerdings nachweisen können. Es ist daher wichtig, alle relevanten Belege aufzuheben. So kann zum Beispiel die Entfernungspauschale und die Verpflegungspauschale angesetzt werden. Ist eine Zweitwohnung notwendig, können auch Übernachtungskosten für die ersten drei Monate steuerlich berücksichtigt werden. Nach einer Unterbrechung von vier Wochen beginnt die Dreimonatsfrist übrigens wieder von vorn. Welche Ausgaben lassen sich noch absetzen? Typische Werbungskosten von Studierenden sind Arbeitsmittel wie PC, Laptop, Tablet, Drucker, Software, Internetanschluss, Bücherregal oder Schreibtisch. Auch Büromaterial, Druckerpapier, Fachliteratur, Berufskleidung oder Werkzeuge können abgesetzt werden, solange diese nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden. Auch die Bewerbungskosten, die im Vorfeld für den dualen Studiengang angefallen sind, sowie Kopiergeld, Druck- und Bindekosten für die Abschlussarbeit sind steuerlich absetzbar. Bei einem verpflichtenden Auslandsaufenthalt oder einem Auslandsemester reduzieren sich die Kosten durch den Reisekostenansatz. Auch wenn man für das Studium umziehen muss, kann eine Umzugskostenpauschale von 177 Euro geltend gemacht werden, wenn man vorher noch im Elternhaus gelebt hat. Ebenfalls nicht zu vergessen sind Kontoführungsgebühren und Versicherungsausgaben, die in der Steuererklärung anzubringen sind. Es macht also auf jeden Fall Sinn, sich gut zu informieren, denn so lässt sich mit einem dualen Studium viel Geld sparen!

 

Hier findest Du Stellenanzeigen in den Bereichen: