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Darf ich während der Arbeit zum Vorstellungsgespräch gehen?

Wie halte ich ein Vorstellungsgespräch geheim?

Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job, wollen aber natürlich nicht kündigen, bevor Sie nichts Neues haben. Aber wie funktioniert das dann eigentlich, wenn ein Termin für ein Vorstellungsgespräch eintrudelt? Manche Arbeitnehmer melden sich einfach krank und nutzen den „freien“ Tag, um sich bei dem potenziellen neuen Arbeitgeber vorzustellen. Aber das ist Betrug! Sollten Sie auffliegen, wäre das ein Kündigungsgrund. Welche Möglichkeiten gibt es also?

Sollten Sie bereits gekündigt haben oder Ihnen wurde gekündigt, dann haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung für Termine, die der Arbeitssuche dienen. Dazu gehören Vorstellungsgespräche, aber auch Besuche bei Jobcentern oder privaten Jobvermittlungen, Eignungstests oder Assessment Center. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet Ihnen freizugeben, allerdings müssen Sie die Freistellung vorher beantragen. Dieser Antrag sollte fünf bis zehn Tage vor dem Termin angefragt werden.

Möchten Sie allerdings, dass Ihr Arbeitgeber gar nichts davon erfährt, dass Sie ein Bewerbungsgespräch haben, dann sollten Sie sich an dem Tag des Vorstellungsgesprächs freinehmen. Zur Not ließe sich auch die Mittagspause weit ausdehnen, aber da es sich um eine Privatsache handelt, ist es besser, frei zu nehmen. Zudem sind Sie sicherlich entspannter, wenn Sie nicht die ganze Zeit auf die Uhr gucken und hoffen müssen, dass Sie wieder pünktlich zurück im Büro sind. Sollte Ihr Arbeitgeber herausfinden, dass Sie heimlich – in Ihrer Freizeit – ein Vorstellungsgespräch hatten, ist dies übrigens kein Kündigungsgrund, sondern reine Privatsache. Natürlich sollten Sie aber keine Betriebsgeheimnisse Ihres derzeitigen Arbeitgebers ausplaudern. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass niemand etwas davon erfährt, dass Sie auf Jobsuche sind, können Sie in Ihrer Bewerbung auch darum bitten, dass diese vertraulich behandelt wird.  Entweder schreiben Sie gleich im Betreff „Bitte vertraulich behandeln: Bewerbung für…“ oder Sie schreiben im Schlusssatz z.B.: „Da ich mich aktuell in einer ungekündigten Stellung befinde, bitte ich Sie, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln“.

 

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