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Die Raucherpause

Raucherpausen – ein ständiges Streitthema. Alles, was Sie zu dem Thema wissen müssen, gibt es hier.

Von den Nichtrauchern gehasst, von den Rauchern geliebt: Die Raucherpause. Wie auch im öffentlichen Leben beim Thema Rauchen prallen hier zwei Fronten aufeinander. Während seit mehreren Jahren außerhalb der Arbeit, sei es in Restaurants, Zügen oder anderswo, die Nichtraucher durch Rauchverbote geschützt werden, ist am Arbeitsplatz das Thema Rauchen immer noch ein häufiger Streitpunkt. Denn während Nichtraucher arbeiten, gehen Raucher mehrfach am Tag für mehrere Minuten zum Rauchen raus. Einen Ausgleich für Nichtraucher gibt es meist nicht. Dennoch gibt es kaum Nichtraucher, die mehrfach täglich für mehrere Minuten rausgehen. Daher fühlen sich viele Nichtraucher benachteiligt. Die berechtigte Frage: Wie sieht es mit Raucherpausen aus? Sind sie erlaubt oder nur geduldet?

Generell haben Arbeitnehmer Anspruch auf Pausen und sie können sie so verbringen, wie sie es möchten – also auch rauchend. Allerdings werden Raucherpausen häufig außerhalb der normalen Pausenzeit genommen, zur regulären Arbeitszeit. Dadurch kommen Raucher meist auf eine kürzere Arbeitszeit als Nichtraucher. Wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel fünf Zigaretten am Tag raucht und dafür jedes Mal für circa sechs Minuten seine Arbeit unterbricht, sind das zehn Stunden im Monat, die verloren gehen.

Tatsächlich gibt es keinen Anspruch auf eine Raucherpause. Rauchen in Büros ist generell verboten, der Arbeitgeber muss einen rauchfreien Arbeitsplatz gewährleisten. Ein generelles Rauchverbot darf der Arbeitgeber allerdings nicht aussprechen, da das gegen die freie Persönlichkeitsentfaltung verstößt. Daher sollte es irgendwo draußen erlaubt sein zu rauchen. Der Arbeitgeber ist aber nicht dazu verpflichtet, einen Raucherraum zur Verfügung zu stellen. Als Arbeitgeber hat er das Hausrecht und muss nicht einmal einen schützenden Unterstand für Raucher auf dem Außengelände zur Verfügung stellen.

Generell gilt Rauchen als Privatsache, also als Freizeit. Wenn also – wie im oben genannten Beispiel – pro Monat zehn Stunden verloren gehen, kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass diese Stunden nachgeholt werden. Er darf auch offiziell anordnen, dass Buch über die Raucherpausen geführt wird. Genauso gut darf der Arbeitnehmer darauf bestehen, dass nur in der regulären Mittagspause geraucht wird. Es macht also auf jeden Fall Sinn, sich zu erkundigen, wenn man als Raucher in einem neuen Unternehmen anfängt. Und, ganz wichtig: Während einer Raucherpause ist man nicht versichert! Der Weg zur Raucherpause und auch Unfälle während der Raucherpause gelten nicht als Arbeitsunfälle! Daher greift hier nicht die Unfallversicherung.

 

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