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Abmahnung – was tun?

Ich bin abgemahnt worden – was bedeutet das und was muss ich jetzt tun?

Hilfe – mein Chef hat mich abgemahnt! Was soll ich jetzt tun? Und was genau ist überhaupt eine Abmahnung und wie sieht es rechtlich aus? Alle Infos gibt es hier.

 

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein arbeitsrechtliches Mittel, mit dem der Arbeitgeber wegen eines Fehlverhaltens seines Angestellten sein Missfallen ausdrückt. Oftmals ist eine Abmahnung vor dem Ausspruch einer Kündigung nötig, wenn dies zum Beispiel arbeitsvertraglich so festgelegt ist.

 

Was bedeutet eine Abmahnung für Sie?

Der Arbeitnehmer will mit der Abmahnung darauf hinweisen, dass Sie einen Regelverstoß begangen haben oder dass Sie Ihren vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen sind. Eine Abmahnung bedeutet, dass Sie im nächsten Schritt mit einer Kündigung zu rechnen haben, sollten Sie Ihr Verhalten nicht korrigieren. Die Abmahnung ist wie die gelbe Karte auf dem Fußballfeld: Sie sind ermahnt worden und kommt es zu einem erneuten Fehlverhalten, gibt es die rote Karte, in Ihrem Fall die Kündigung.

 

Wie genau sieht eine Abmahnung aus?

Im arbeitsrechtlichen Sinn besteht eine Abmahnung aus drei Teilen. Der Arbeitnehmer muss das Fehlverhalten benennen, außerdem den Arbeitnehmer auffordern, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und – sollte dies nicht geschehen – die Kündigung androhen. Die Kündigung muss nicht wörtlich angedroht werden, aber es muss klar sein, dass der Job in Gefahr ist, sollte es erneut zu einem Fehlverhalten kommen. Ohne eine Androhung der Kündigung handelt es sich nicht um eine Abmahnung, sondern nur um eine Ermahnung. Eine Abmahnung kann mündlich erteilt werden und ist formlos gültig.

 

Wofür bekommt man eine Abmahnung?

Eine Abmahnung bekommt man, wenn man seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Wer zum Beispiel immer wieder zu spät kommt, wer betriebliche Anweisungen missachtet oder wer Sicherheitsvorkehrungen nicht einhält, kann abgemahnt werden.

 

Welche Folgen hat eine Abmahnung?

Eine Abmahnung wird in die Personalakte aufgenommen und ist Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Entgegen dem Gerücht, dass es drei Abmahnungen braucht, bis einem gekündigt wird, reicht eine einzige Abmahnung. Allerdings muss sich der Arbeitnehmer wieder des gleichen Fehlverhaltens schuldig gemacht haben.

 

Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Als erstes: Ruhig bleiben! Überprüfen Sie mit Ihrem Betriebsrat oder einem Anwalt, ob die Abmahnung inhaltlich und formal korrekt ist. Falls von Ihnen verlangt wird, dass Sie eine schriftliche Abmahnung unterschreiben, können Sie sich Bedenkzeit erbitten und nur den Erhalt der Abmahnung unterschreiben. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, müssen Sie diese akzeptieren. Von einer Klage ist abzuraten, da damit das Arbeitsverhältnis weiter belastet wird. Die Abmahnung kann beseitigt werden, wenn sie zu ungenau ist, falsche Behauptungen enthält oder Ihr Verhalten nicht richtig bewertet ist. Auch möglich ist es, eine Gegendarstellung zu verfassen, die dann ebenfalls in der Personalakte hinterlegt wird.

 

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