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Minijob – was muss ich wissen?

Was genau ist eigentlich ein Minijob? Was muss ich beachten? Darf ich neben meinem Hauptberuf einen Minijob ausüben? So viele Fragen – hier gibt’s die Antworten!

Minijob – was ist das eigentlich? Bei einem Minijob verdient der Arbeitnehmer 450 Euro – und darf dieses Geld steuerfrei behalten. Brutto ist hier also gleich netto. Trotzdem haben Angestellte in einem Minijob die gleichen Rechte wie reguläre Beschäftigte. Sie haben Anspruch auf Urlaub und bezahlte Feiertage, sie bekommen im Krankheitsfall ihren Lohn fortgezahlt und sie genießen Kündigungs- und Mutterschutz.

Darf ich neben meinem hauptberuflich ausgeübten Beruf einen Minijob antreten? Die Antwort lautet: Ja. Dennoch muss der Minijob vom Chef genehmigt werden, verbieten darf er den Minijob nur, wenn die hauptberufliche Tätigkeit unter dem Minijob leidet oder der Mitarbeiter den Minijob bei der Konkurrenz ausübt.

Jeder Minijob ist versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Minijobber können sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Der Arbeitgeber hingegen muss immer einen Rentenversicherungs-Pauschalbeitrag zahlen.

Ein Minijob ist immer ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis und das muss der Arbeitgeber auch prüfen, bevor er einen 450-Euro-Job vergibt. Folgende Merkmale sind dafür wichtig: Ort, Dauer, Zeit und Art der Tätigkeit müssen vom Arbeitgeber vorgeben werden.

Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben? Der Minijob, der neben der versicherungspflichtigen Haupttätigkeit als erstes angenommen wurde, bleibt abgabenfrei. Weitere Einnahmen aus anderen Minijobs werden mit dem Entgelt des Hauptberufs zusammengerechnet. Daraus werden dann die Anteile berechnet, die an die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen sind.

Minijobber, die keine versicherungspflichtige Haupttätigkeit, aber mehrere Jobs auf 450-Euro-Basis ausüben, sind sozialversicherungspflichtig, sobald ihre Einnahmen 450 Euro überschreiten. Bis höchstens 1.300 Euro greift die sogenannte Gleitzonenregelung.

Die Minijob-Zentrale, die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland, nimmt Meldungen zur Sozialversicherung entgegen. Laut der Minijob-Zentrale hatten rund sechs Millionen Beschäftigte im Juni 2020 einen Minijob. Durch die Corona-Krise sank die Zahl von März bis Mai 2020, steigt aber seitdem wieder an. Der größte Teil der Minijobber sind Beschäftigte über 65 Jahren. Minijobs unterteilen sich in gewerbliche und haushaltsnahe Minijobs. Minijobs sind eine gute Gelegenheit sich unkompliziert etwas dazuzuverdienen. Schauen Sie doch mal rein, bei den Minijob-Angeboten auf localjob.de.