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Pendlerpauschale – Was ist die sogenannte Pendlerpauschale und habe ich ein Recht darauf?

Habe ich Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und wie funktioniert die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale oder Fahrtkostenpauschale genannt, ist eine steuerliche Vergünstigung für Arbeitnehmer, die zwischen Wohnort und Ort des Arbeitsplatzes pendeln. Da man keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten zum Arbeitsplatz hat, kann man sich im Rahmen der Steuererklärung einen Teil der durch den täglichen Weg zur Arbeit entstandenen Kosten zurückholen. Die Fahrtkosten werden in der Steuererklärung als Werbungskosten aus nicht selbständiger Arbeit angegeben. Geltend machen kann man nur die Tage, an denen man auch gearbeitet hat. Bei der Berechnung wird die einfachste und kürzeste Strecke angerechnet. Jeder volle Kilometer wird gezählt. Wer eine Fahrgemeinschaft hat, darf dennoch die vollen Preise pro Kilometer ansetzen. Allerding darf man für jeden Arbeitstag nur einmal die einfache Wegstrecke abrechnen. Wer an einem Tag hinfährt und erst am nächsten Tag wieder zurück, darf nur die Hälfte der Pauschale abrechnen. Homeoffice, Urlaubs- oder Krankheitstage dürfen nicht mit einberechnet werden.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale? Bis zum 20. Kilometer liegt die Pauschale derzeit bei 30 Cent. Vergangenes Jahr wurde zudem beschlossen, die Pendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer zu erhöhen. Generell ist die Pauschale auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro gedeckelt. Anspruch auf die Pendlerpauschale hat jeder Arbeitnehmer, egal, wie er zur Arbeit kommt. Wer also zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommt, darf ebenfalls die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen. Wenn die ermittelte Entfernungspauschale unter 4.500 Euro liegt, muss man in der Regel keine Nachweise beim Finanzamt einreichen. Wer bei einer Fünftagewoche mehr als 230 Tage oder bei einer Sechstagewoche mehr als 280 Tage pro Jahr angibt, der muss dies durch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber oder durch ein Fahrtenbuch nachweisen. Da das alles sehr kompliziert klingt, hier ein Rechenbeispiel:

Wer zum Beispiel an 200 Tagen – egal mit welchem Verkehrsmittel – 100 Kilometer zur Arbeit gependelt ist, der berechnet die Pendlerpauschale folgendermaßen: (20 x 0,3 Euro) + (80 x 0,38 Euro) x 200 = 7.280 Euro, maximal allerding – wie erwähnt – 4.500 Euro.

 

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