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Schmutzzulage – was ist das und wer bekommt sie?

Was ist eine Schmutzzulage?

Wer bei einer Schmutzzulage daran denkt, dass er einen Zuschuss bekommt, weil der der Arbeitsplatz des Bürokollegen besonders dreckig ist, der wird enttäuscht. Eine Schmutzzulage ist eine Erschwerniszulage, die Arbeitnehmer aufgrund besonders dreckiger Arbeitsbedingungen vom Arbeitgeber bekommen können. Diese Zulage ist ein finanzieller Ausgleich, wenn ein Beruf besonders widrige Umstände hat. So soll ausgedrückt werden, dass ein Unternehmen sich bewusst ist, dass ein bestimmter Job unter besonders schweren Bedingungen ausgeübt wird. Außerdem soll eine solche Zulage auch dafür sorgen, dass es immer Freiwillige gibt, die sich weiterhin für diese Jobs bewerben.

Aber um was für widrige Umstände handelt es sich bei Jobs mit Schmutzzulage? Das können zum Beispiel Müll, Dreck, Lärm, Nässe, Staub, Schmutz, extreme Hitze oder Kälte, giftige oder gesundheitsschädliche Stoffe oder Abwasser und Fäkalien sein. Typische Berufe für die Vereinbarung einer Schmutzzulage sind z.B. Müllarbeiter, Bergleute, Kanalarbeiter, Metallarbeiter, Sanitärmitarbeiter, Mitarbeiter bei der Stadtreinigung oder in Abwasser- und Klärwerken, Reinigungskräfte oder Straßenarbeiter.

Die Schmutzzulage soll die Belastung bei besonders unangenehmen Arbeitsbedingungen aufwiegen. Für die Arbeitgeber gibt es keine allgemeine Pflicht eine solche Zahlung zu leisten. Teilweise ist eine sogenannte Erschwerniszulage dennoch an verschiedenen Stellen geregelt. So kann eine Schmutzzulage im Arbeitsvertrag vereinbart sein oder auch durch eine Betriebsvereinbarung des Betriebsrates. Auch in einem Tarifvertrag kann es eine entsprechende Vereinbarung geben.

Wie hoch eine Schmutzzulage ist, ist ebenfalls nicht vorgegeben. Meist wird die Zulage pro Arbeitsstunde gezahlt und sie hängt von dem „Ekel-Ausmaß“ ab. Je schmutziger quasi die Arbeitsbedingungen sind, desto höher ist die Zulage. Liegt die Zulage also zum Beispiel bei 10 Prozent, so werden auf den Stundenlohn zehn Prozent mehr Lohn draufgerechnet. Allerdings ist der Zuschlag nicht steuerfrei, so dass ein Teil wieder „verloren“ geht.

 

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