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Teilzeitarbeit

Was genau bedeutet eigentlich „Teilzeit“ und wo ist der Unterschied zum Minijob?

Was genau bedeutet eigentlich „Teilzeitarbeit“? Immer noch glauben viele, dass es sich dabei um einen Halbtags-Job handelt, aber das stimmt so nicht. Laut Gesetz heißt es, dass jeder Arbeitnehmer, „dessen Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigen Arbeitnehmers“ teilzeitbeschäftigt ist. Es gibt also keine festgelegte Anzahl an Stunden in der Teilzeitarbeit. Wenn eine volle Stelle in einem Unternehmen eine 40-Stunden-Stelle ist, dann wäre theoretisch jede Stelle mit weniger als 40 Stunden schon eine Teilzeitstelle. Wie viele Stunden pro Woche man Teilzeit arbeitet, hängt also vom Arbeitgeber ab.

Welche Vorteile hat die Teilzeitarbeit?
Teilzeitjobs ermöglichen ein zusätzliches, regelmäßiges Einkommen. Ein Teilzeitjob kann also neben einer anderen Vollzeit- oder Teilzeitstelle das Gehalt aufbessern. Wer in Teilzeit arbeitet, ist wesentlich flexibler. Besonders, wenn es Kinder oder Angehörige gibt, um die man sich kümmern muss, ist ein Teilzeitjob von Vorteil. Hobbies und andere Interessen kommen nicht zu kurz, viele nehmen aber auch einen Teilzeitjob an, um sich ein paar Extras zu gönnen. Aber es gibt auch Nachteile: Nicht alle Arbeitgeber bieten Vorteile für Teilzeitangestellte an. Man sollte sich daher unbedingt vorab informieren, ob man Krankenversicherungsschutz und bezahlte Urlaubs- oder Krankentage bekommt. Da man weniger arbeitet, verdient man natürlich auch weniger Geld. Außerdem bieten sich für Teilzeitangestellte häufig nicht die gleichen Aufstiegschancen wie für Vollzeitangestellte.

Im Jahr 2019 befanden sich 11,2 Millionen abhängig Erwerbstätige in einem Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis. Bei etwa 80 Prozent davon handelte es sich um Frauen. Die Teilzeitquote insgesamt lag bei 29,2 Prozent.
Eine Teilzeitarbeit, die ein Arbeitsentgelt von 450 Euro nicht übersteigt, wird als geringfügige Beschäftigung bezeichnet. Aber was unterscheidet eine Teilzeitarbeit eigentlich von einem Minijob? Als Teilzeitkraft hat man fast die gleichen Rechte und Vorteile wie eine Vollzeitkraft. Man hat Rentenansprüche, Anspruch auf Arbeitslosengeld, erhält im Krankheitsfall Krankengeld, bekommt Mutterschaftsgeld und ist voll sozialversichert. Das ist beim Minijob nicht der Fall. Es gibt kein Arbeitslosengeld, im Krankheitsfall hat man nur sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und bei einer Schwangerschaft gibt es einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld.

 

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