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Was tun nach einer Kündigung?

Die Kündigung reißt vielen Menschen den Boden unter den Füßen weg. Dabei gibt es ein paar Tipps, wie man gelassen damit umgeht.

Es ist der absolute Horror jedes Arbeitnehmers: Die Kündigung! Plötzlich sind da diese Zukunftsängste, das Gefühl, versagt zu haben, die Wut und das Selbstmitleid. Häufig sucht der Gekündigte die alleinige Schuld bei sich, was aber meistens gar nicht der Fall ist. Budgetkürzungen, interne Firmenbeschlüsse oder Ansagen von der Mutterfirma im Ausland – all das liegt nicht in den Händen des Arbeitnehmers und es macht auch keinen Sinn, sich darüber den Kopf zu zerbrechen, warum es ausgerechnet Sie erwischt hat. Natürlich möchte man sich jetzt am liebsten verkriechen und in Selbstmitleid suhlen, aber Vorsicht: Es gibt ein paar Dinge, die Sie nach einer Kündigung tun sollten.

Um keine Sperre wegen verspäteter Meldung zu erhalten, müssen Sie sich drei Monate vor Beschäftigungsende bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Nur so sind Sie nach Ende Ihrer Beschäftigung finanziell abgesichert und krankenversichert. Ist Ihre Kündigungsfrist allerdings kürzer als drei Monate, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden.

Bei Ihrem Arbeitsgeber sollten Sie direkt nach der Kündigung ein Arbeitszeugnis anfordern, da dies häufig längere Zeit in Anspruch nimmt. So haben Sie für einen möglichen zukünftigen Arbeitgeber Ihr Zeugnis parat. Beachten Sie, dass es beim Arbeitszeugnis zwei unterschiedliche Varianten gibt: Das einfache Arbeitszeugnis führt neben Ihren Personalien nur die Art und Dauer Ihrer Beschäftigung auf. Das qualifizierte Zeugnis hingegen enthält Informationen über Zusatzqualifikationen sowie Beurteilungen zu Ihrer Leistung und Ihrem Verhalten.

Natürlich überwiegt nach einer Kündigung häufig die Wut auf den Arbeitgeber, aber versuchen Sie dennoch, die letzten Wochen weiterhin professionell zu bleiben und einen guten Eindruck zu hinterlassen. Auch in Hinblick auf ein noch ausstehendes Arbeitszeugnis macht das Sinn.

Innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung haben Sie das Recht eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen, sollten sich in Ihrer Kündigung Formfehler finden lassen.

Nutzen Sie die Zeit nach der Kündigung, um sich neu zu orientieren, sich Gedanken darüber zu machen, wie es für Sie beruflich weitergehen soll. Und: Versuchen Sie – trotz anstehender Jobsuche im Nacken – die freie Zeit auch ein wenig zu genießen. So können Sie mit neuer Energie die nächste Bewerbung angehen und mit etwas Glück schnell einen neuen Job an Land ziehen!

 

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