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Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?

Welche Rechte stehen mir zu? Wo finde ich diese Rechte?

Die meisten Arbeitnehmer denken nur an ihre Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Dabei haben sie auch Rechte. Aber die wenigsten kennen diese Rechte. Aber: Nur wer seine Arbeitnehmerrechte kennt, kann sie auch wahrnehmen!

Wo erfahren Sie etwas über Ihre Arbeitnehmerrechte? Als erstes in der Betriebsvereinbarung oder Ihrem Arbeitsvertrag. Alle Rechte, die hier festgehalten sind, stehen Ihnen zu und diese Rechte dürfen Sie auch einfordern. Des weiteren gibt es das Arbeitszeitgesetz, das besagt, dass die tägliche Arbeitszeit acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten darf. Ausnahmen dürfen kurzfristig zu einer Erhöhung der Arbeitszeit auf zehn Stunden führen. Zwischen zwei Arbeitstagen ist eine Ruhezeit von elf Stunden vorgesehen, die in einigen Branchen allerdings auf zehn Stunden verkürzt ist. Auch für die Pausen gibt es gesetzliche Regelungen: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sind 30 Minuten Pause vorgesehen, ab neun Stunden sind es 45 Minuten. Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag gibt es auch Regelungen zum Thema Überstunden. Nur wenn es eine entsprechende Regelung zu Überstunden gibt, müssen diese auch gemacht werden. Gibt es keine Regelung, können Sie Überstunden ablehnen. Nach Feierabend müssen Sie keine beruflichen Mails mehr lesen oder Anrufe entgegennehmen. Eine Ausnahme ist der Bereitschaftsdienst.

Auch der Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt, zudem müssen insgesamt zwölf zusammenhängende Urlaubstage genehmigt werden. Der Urlaubsantrag muss aber mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden, damit auch Wunschtermine anderer Kollegen berücksichtigt werden können.

Will Ihnen Ihr Chef Aufgaben aufbürden, durch die Sie sich selbst gefährden oder die illegal sind, müssen Sie nichts davon tun. Auch Dinge, die nichts mit Ihrer Tätigkeit zu tun haben oder die weit unter Ihrer Gehaltsstufe liegen, müssen Sie nicht ausführen.

Besondere Rechte gibt es auch beim Thema Kündigung. Es gibt einen Kündigungsschutz und eine Kündigungsfrist. Wenn der Betrieb, in dem Sie arbeiten, zum Beispiel mehr als zehn Mitarbeiter hat und Sie dort länger als sechs Monate beschäftigt sind, stehen Sie unter dem allgemeinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Will Ihr Vorgesetzter Ihnen kündigen, braucht er einen betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Grund.

Auch, was Ihre persönlichen Daten anbelangt, haben Sie Rechte. So müssen Sie Ihrem Chef nicht Ihre private E-Mail-Adresse oder Ihre private Telefonnummer geben.

Es gibt also viele Bereiche, in denen einem mehr Rechte zustehen als gedacht – werfen Sie doch mal einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag!

 

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