Hitzefrei

Hitzefrei für Arbeitnehmer?

Seit Jahren steigt die Zahl der heißen Tage in Deutschland an und – man hört es häufig in den Nachrichten – damit steigt auch die Gesundheitsgefahr. Dennoch müssen viele Arbeitnehmer ins Büro – und dass, obwohl die Büros keine Klimaanlage haben. Immer noch wird zu wenig für den Hitzeschutz auf der Arbeit getan und das, obwohl es eine Arbeitsstättenverordnung gibt, die regelt, wie Arbeitnehmer geschützt werden sollen. Häufig werden die hierin enthaltenen Verordnungen allerdings nicht eingehalten und nicht umgesetzt.

Besonders gefährdet: Ältere und chronisch kranke Beschäftigte

Es wird argumentiert, dass die Hitze eher Alte und Kranke trifft. Aber tatsächlich arbeiten in Deutschland mehr als vier Millionen Menschen, die älter sind als 60 – und damit zur Risikogruppe gehören. Und auch die chronisch Kranken sind betroffen, die normal arbeiten, von denen aber vielleicht niemand weiß, dass sie krank sind, weil sie nicht auf den ersten Blick als krank erkennbar sind.

Hitze beeinträchtigt alle Arbeitnehmer

Aber auch die jungen und gesunden Arbeitnehmer sind bei hohen Temperaturen weniger leistungsfähig. Bei Hitze kann man sich schlechter konzentrieren und ist weniger produktiv. Daher betrifft also Hitze am Arbeitsplatz alle Arbeitnehmer.

Arbeitgeber in der Pflicht: Fürsorge und Verantwortung

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und sollte daher in Hitzeschutz investieren. Wer in einem Büro arbeitet, das heißer ist als 30 Grad oder wer bei Temperaturen weit über 30 Grad auf der Baustelle arbeiten muss, dessen Gesundheit ist gefährdet. Außerdem ist es bewiesen, dass Arbeiten, die in heißen Büros ausgeführt werden, weniger produktiv sind – es hat also auch ökonomische Vorteile für den Arbeitgeber, wenn er für angenehme Temperaturen sorgt.

Fehlende Maßnahmen trotz klarer Gefahrenlage

Ist es über 30 Grad und es gibt keine Ausweichmöglichkeit oder keine geänderte Arbeitszeit, dann sollte es erlaubt sein, die Arbeit niederzulegen. Bisher gelten diese Regelungen erst ab 35 Grad. Da es kein „Hitzefrei“ gibt, fühlen sich viele Arbeitgeber nicht verpflichtet, für klimatisierte Büros zu sorgen oder bei Handwerkern und Bauarbeitern für Schatten und Kühlung zu sorgen.

Autor: localjob Redakteur

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