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Homeoffice im Ausland

Darf ich vom Ausland aus im Homeoffice arbeiten? Und wenn ja: Was muss ich beachten?

Seit der Corona-Pandemie arbeiten immer mehr Arbeitnehmer im Homeoffice. Vielen gefällt das sogar besser, als sich täglich auf den Weg ins Büro zu machen. Andere wiederum klagen über Einsamkeit. Ein echter Traum wäre es doch aber, am Strand unter Palmen oder auf einer italienischen Piazza zu sitzen und zu arbeiten. Aber: Homeoffice im Ausland – geht das?

Noch gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice, daher liegt die Entscheidung, ob ein Arbeitnehmer von zuhause aus arbeiten darf prinzipiell beim Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer kann Homeoffice anfragen, verlangen kann er es aber nicht.

Wer sich mit seinem Arbeitgeber auf Homeoffice geeinigt hat, bei dem sollten die Regelungen dazu genau festgelegt sein. Der zeitliche Umfang, die Erreichbarkeit und die Übertragung der Dokumentationspflicht sind zum Beispiel wichtige Bestandteile solcher Regelungen. In diesen Regelungen ist auch festgehalten, ob der Arbeitnehmer vom Ausland aus arbeiten darf und wenn ja, von welchen Ländern aus. Sollte das Arbeiten im Ausland erlaubt sein, sollte es auch hierfür Regeln geben, wie z.B. eine Zusatzvereinbarung für das Homeoffice im Ausland, die Erstattung der Kosten und die zeitliche Begrenzung. Auch steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte müssen berücksichtigt werden. Das wichtigste ist auf jeden Fall, dass der Arbeitgeber dem Arbeiten im Ausland zugestimmt hat und dass ihm mitgeteilt wird, ab wann ein Arbeitnehmer im Ausland arbeitet. Wer auf eigene Faust vom Ausland aus im Homeoffice arbeitet, verstößt gegen seinen Arbeitsvertrag.

Ebenfalls zu beachten ist die Frage, ob man im Ausland überhaupt arbeiten darf. Bürgern der EU ist in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ein Aufenthalt ohne besondere Erlaubnis möglich. In Ländern außerhalb der EU wird aber möglicherweise eine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Aber auch in europäischen Ländern geht es nicht ohne Bescheinigung. In Europa muss ein ausländischer Arbeitnehmer eine A1-Bescheinigung bei sich haben. Sie dient als Nachweis, dass man im Heimatland versichert ist und dort Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Die A1-Bescheinigung beantragt man bei seinem Arbeitgeber und sie muss für jedes Land und jeden Auslandsaufenthalt neu beantragt werden.

Auch steuerrechtliche Regeln müssen beachtet werden. Wer länger als ein halbes Jahr im Ausland arbeitet, muss eventuell im Ausland Steuern zahlen. Aber Deutschland hat mit vielen Ländern Abkommen geschlossen, so dass keine Doppelbelastungen anfallen.

 

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