Kündigung – Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch?
Kündigung

Kündigung – Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch?

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch bei einer Kündigung?

Wer kündigt oder wem gekündigt wird, der fragt sich oft: Was ist eigentlich mit meinen restlichen Urlaubstagen? Verfallen die jetzt? Nein. Grundsätzlich besteht weiterhin Anspruch auf Urlaub. Wichtig ist, dass man sich erkundigt, wie viele offene Urlaubstage man noch hat. Je nach Kündigungszeitpunkt hat man Anspruch auf die vollen Urlaubstage oder ansonsten auf anteiligen Urlaub. Für jeden vollen Monat hat man Anrecht auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Wenn die Kündigung allerdings in der zweiten Jahreshälfte liegt, hat man Anspruch auf seinen gesamten Jahresurlaub. Wer noch in der Probezeit ist, der berechnet den Urlaubsanspruch so wie bei einer Kündigung in der ersten Jahreshälfte. Wer die Urlaubstage nicht während seiner Kündigungsfrist nehmen kann, dem werden sie normalerweise ausgezahlt, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist. Tatsächlich ist es nämlich so, dass man keinen Anspruch auf eine Auszahlung hat. Sollte der Arbeitnehmer jedoch zustimmen, erhält man pro verbleibendem Urlaubstag ein Urlaubsentgeld.

Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber mir meinen ausstehenden Urlaub verweigert?

Egal, ob man selbst kündigt oder ob einem gekündigt wird und egal, warum einem gekündigt wurde: Der Resturlaub steht einem zu, grundsätzlich muss der Arbeitgeber bei einer Kündigung den verbleibenden Urlaubsanspruch in Form freier Tage gewähren. Dennoch kommt es immer mal wieder vor, dass der Arbeitgeber diesen Urlaub nicht zugestehen möchte. Tatsächlich darf er dem ausscheidenden Mitarbeiter die freien Tage verweigern, wenn dringende betriebliche Umstände es nicht zulassen, dass der Arbeitnehmer freinimmt. Folgende Gründe könnten das sein: Der gekündigte Mitarbeiter muss einen Nachfolger einarbeiten, der Krankenstand im Unternehmen ist zu groß, die zu erledigende Arbeit lässt es nicht zu oder es haben schon zu viele Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt Urlaub genommen. Dann muss der Urlaub aber ausgezahlt werden.

Überstunden und Resturlaub zum Kündigungszeitpunkt

Überstunden und Resturlaub sollten im besten Fall bis zum Ende der Beschäftigung abgebaut sein. Hat man aber zu viele Überstunden und Resturlaub übrig, kann es sein, dass man schon vor Ende der Kündigungsfrist nicht mehr arbeiten muss, sein Gehalt aber weiterhin bekommt.

Autor: localjob Redakteur

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