Darf ich unbezahlten Urlaub nehmen und wenn ja, wie?
Die Sommerferien liegen hinter einem, der Herbst ist da und bei vielen damit auch der Winter-Blues. Aber Urlaubstage sind keine mehr übrig, um doch noch einmal im Süden am Strand die Seele baumeln zu lassen. Was tun?
Unbezahlter Urlaub als Alternative
Wem der übliche Jahresurlaub nicht reicht, der kann unbezahlten Urlaub beantragen. Allerdings: Einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es nicht. Im Bundesurlaubsgesetz ist nur der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub geregelt und das sind 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Wer also mehr Urlaub haben möchte, muss diesen als unbezahlten Urlaub beantragen.
Was ist unbezahlter Urlaub?
Diese Art von Urlaub ist eine Art Freistellung von der Arbeit. Das Arbeitsverhältnis geht weiter, aber der Arbeitnehmer muss nicht zur Arbeit kommen und enthält dementsprechend auch kein Gehalt. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber dem Antrag zustimmt, ansonsten ist eine Abmahnung fällig, wenn man sich einfach selbst beurlaubt. Unbezahlter Urlaub wird von Arbeitnehmern aber meistens nicht genommen, um ein paar Tage länger in der Sonne zu brutzeln, sondern um sich fortzubilden oder um die Elternzeit zu verlängern. Auch die Pflege eines Angehörigen oder Zwangslagen – zum Beispiel nach einem Hausbrand – rechtfertigen einen unbezahlten Urlaub.
Berechnung des unbezahlten Urlaubs
Der unbezahlte Urlaub ist eine private Vereinbarung neben dem Arbeitsvertrag, daher gibt es keine gesetzliche Regelung, wie der unbezahlte Urlaub berechnet wird. Normalerweise wird das Monatsbruttogehalt durch 30 geteilt und das Ergebnis multipliziert man mit der Anzahl der Urlaubstage. Während der ersten vier Wochen des unbezahlten Urlaubs hat man weiterhin gesetzlichen Versicherungsschutz. Danach muss man sich freiwillig krankenversichern. Den unbezahlten Urlaub sollte man schriftlich beantragen und sich auch schriftlich genehmigen lassen.
Was tun bei vorzeitiger Rückkehr?
Aber was passiert, wenn man sich unbezahlten Urlaub genommen, diesen auch bewilligt bekommen hat, aber ihn dann vorzeitig beenden will? Das hängt davon ab, ob man ein einseitiges Beendigungsrecht vereinbart hat. Wenn nicht, müssen sich beide Seiten an die Länge des genehmigten Urlaubs halten. Allerdings hängt das natürlich auch immer davon ab, wie gut das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist. Normalerweise sollte es kein Problem sein, wenn man früher an die Arbeit zurückkehren möchte. Darf man auch vom Arbeitgeber unbezahlten Urlaub angeordnet bekommen? Nein. Wer Zwangsurlaub oder Betriebsferien aufgedrückt bekommt, der erhält das volle Urlaubsentgelt.