Worum geht es beim Entgeltfortzahlungsgesetz?
Wie genau läuft das eigentlich ab, wenn man krank ist und nicht arbeiten kann? In Deutschland regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) die Krankentage und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn man also wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, dann hat man Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber – und zwar für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, unabhängig von der Branche oder der Unternehmensgröße.
Anspruch auf Lohnfortzahlung
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung beginnt schon am ersten Krankheitstag, zumindest, wenn man eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, die die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Natürlich muss man diese Bescheinigung nicht gleich am ersten Tag der Krankheit einreichen, aber spätestens am vierten Krankheitstag muss sie vorliegen. Während der ersten sechs Wochen der Krankheit erhält man in der Regel 100% des Bruttogehalts. Nach diesen sechs Wochen hat man Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, wenn man weiterhin krank ist.
Wie wird das Krankengeld berechnet?
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90% des Nettoeinkommens. Es wird für einen. Zeitraum von bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. So soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind und nicht in Existenznot geraten. Für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Schwangere oder Menschen mit Behinderungen, die besondere Schutzrechte genießen, gibt es zusätzliche Regelungen. Auch bei psychischen Erkrankungen oder chronischen Krankheiten können besondere Regelungen angewendet werden.
Pflichten der Arbeitgeber zur Gesundheitsförderung
Arbeitgeber sind verpflichtet, für Prävention zu sorgen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und zur Vermeidung von Krankheiten zu ergreifen. So sollten sie zum Beispiel für ergonomische Arbeitsplatzgestaltungen, Gesundheitschecks, und Angebote zur Stressbewältigung sorgen. 2025 wird es zu Änderungen beim EFZG kommen. Diese Änderungen sind Teil von Reformen, die darauf abzielen, die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu modernisieren und an die aktuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmer und Arbeitgeber anzupassen.