Was ist ein Betriebsrat?

Was ist ein Betriebsrat?

Was genau macht eigentlich der Betriebsrat?

Ein Betriebsrat ist dafür da, die Rechte der Arbeitnehmer einzufordern und für die Weiterentwicklung des Betriebs zu sorgen. Er ist Ansprechpartner bei Fragen und vertritt die Interessen von Mitarbeitern. Ein Betriebsrat ist also eine Arbeitnehmervertretung in einem Unternehmen. So achtet er auch darauf, dass Tarifverträge, Verordnungen, Gesetze und Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden.

Zusammensetzung und Rechtsgrundlage

Der Betriebsrat wird gewählt und besteht aus mehreren Personen, den Betriebsräten. Wer als Betriebsrat arbeitet, tut dies auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes. Ihm muss klar sein, dass ihm keine Vorteile aus der Tätigkeit entstehen dürfen und es sich um ein Ehrenamt handelt. Für die Arbeitnehmer ist der Betriebsrat ein Vorteil, weil ihre Interessen vertreten werden und der Betriebsrat auch hinzugezogen wird, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Außerdem wird der Betriebsrat vom Arbeitgeber über wichtige Dinge informiert, so dass im Betrieb mehr Transparenz herrscht.

Aufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat viele Aufgaben. Wie schon erwähnt, überwacht er die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften. Außerdem setzt er die Gleichstellung von Frauen und Männern durch, vor allem bei der Einstellung und Beschäftigung und bei der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Betriebsrat verhandelt mit dem Arbeitgeber über Anregungen von Arbeitnehmern. Er beantragt beim Arbeitgeber Maßnahmen, die der Belegschaft und dem Betrieb dienen. Er fördert die Eingliederung Schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger Personen und er fördert die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb, sowie die Integration ausländischer Arbeitnehmer. Er beantragt Maßnahmen zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Der Betriebsrat bereitet zudem die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vor und führt diese durch. Er fördert die Sicherung der Beschäftigung im Betrieb, sowie Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes.

Wie gründet man einen Betriebsrat?

Für die Gründung eines Betriebsrates müssen bestimmt Voraussetzungen erfüllt sein. Es gilt: Wenn ein Betrieb mindestens fünf ständige wahlberechtigte Mitarbeiter hat, von denen drei wählbar sind, dann kann ein Betriebsrat gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten ab 18. Wählbar sind Arbeitnehmer, die seit mindestens einem halben Jahr in dem Unternehmen arbeiten. Wie viele Betriebsräte gewählt werden, hängt von der Größe des Betriebs und der Anzahl wahlberechtigter Angestellter ab. Bei bis zu 20 Angestellten gibt es ein Betriebsratsmitglied, bei 21 bis 50 drei Betriebsratsmitglieder und bei 51 bis 100 Angestellten fünf Betriebsratsmitglieder.

Autor: localjob Redakteur
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