Was passiert, wenn man bei der Arbeit beim Klauen erwischt wird?

Was passiert, wenn man bei der Arbeit beim Klauen erwischt wird?

Die Folgen von Diebstahl am Arbeitsplatz

Wer bei seinem Arbeitgeber beim Klauen erwischt wird, für den können die Konsequenzen gravierend sein. Die rechtlichen und arbeitsrechtlichen Folgen hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Wert des gestohlenen Gegenstands, die Umstände des Diebstahls und die bisherige Beschäftigungshistorie. Ganz klar ist auf jeden Fall: Diebstahl ist eine Straftat!

Strafrechtliche Konsequenzen

Wenn man beim Stehlen erwischt wird, kann der Arbeitgeber die Polizei informieren. In diesem Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen: Diese können von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen, abhängig vom Wert des gestohlenen Gegenstands. Bei geringwertigen Sachen (unter 50 Euro) kann es zu einer Einstellung des Verfahrens kommen, während bei höheren Werten ernsthafte rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Neben den strafrechtlichen Folgen hat der Diebstahl natürlich auch arbeitsrechtliche Konsequenzen. In der Regel wird ein Diebstahl im Unternehmen als schwerwiegender Vertrauensbruch angesehen. Der Arbeitgeber hat das Recht, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, insbesondere, wenn der Diebstahl nachweislich und der Wert des gestohlenen Gegenstands erheblich ist. Eine fristlose Kündigung bedeutet, dass man sofort von der Arbeit ausgeschlossen wird und keine Abfindung oder Kündigungsfrist erhält.

Abmahnung

In vielen Fällen wird der Arbeitgeber im Falle eines Diebstahls erst einmal eine Abmahnung aussprechen, bevor er dem Dieb kündigt. Eine Abmahnung ist eine formelle Warnung, die zeigen soll, dass das Verhalten nicht akzeptabel ist und dass bei weiteren Verstößen mit Konsequenzen zu rechnen ist. Aber wie schon gesagt, bei schwerwiegenden Fällen wie einem Diebstahl, kann direkt zur Kündigung übergegangen werden – ohne Abmahnung.

Rechtliche Schritte gegen eine Kündigung

Wenn man selbst der Meinung ist, dass die Kündigung ungerechtfertigt ist, dann hat man das Recht dagegen vorzugehen. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung kann man Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Das Gericht prüft dann, ob die Kündigung rechtmäßig war. Generell ist es ratsam, sich in einer solchen Situation rechtzeitig rechtlichen Rat zu holen, um die besten Schritte für sich selbst einzuleiten.

Autor: localjob Redakteur

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