Welche Arbeitsverhältnisse gibt es?

Welche Arbeitsverhältnisse gibt es?

Was ist ein Arbeitsverhältnis?

Jeden Morgen geht man zur Arbeit und am Nachmittag nachhause. Das ist für viele die normalste Sache der Welt. Eben ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Aber ist das wirklich ganz normal? Sicher ist, es gibt viele verschiedene Beschäftigungsmodelle – Vollzeit, Teilzeit, befristet, unbefristet. Wo liegen die Unterschiede? Neben der Art der Tätigkeit und dem konkreten Arbeitsort spielen beim Arbeitsverhältnis vor allem Faktoren wie die Arbeitszeit und die Laufzeit des Vertrags eine wichtige Rolle. Welche Varianten gibt es also?

Vollzeitarbeit

Bei einer Vollzeitstelle beträgt die wöchentliche Arbeitszeit in der Regel 40 Stunden. Je nach Tarifvertrag oder Regelungen des Unternehmens kann die Arbeitszeit auch weniger als 40 Stunden betragen. Meistens liegt sie bei 35 und 40 Stunden wöchentlich.

Teilzeitarbeit

Wer regelmäßig weniger als 35 bis 40 Stunden in der Woche arbeitet, der gilt als teilzeitbeschäftigt. Bei Teilzeitstellen beträgt die wöchentliche Arbeit meist zwischen 20 und 30 Stunden, allerdings muss Teilzeitarbeit nicht an festen Tagen erfolgen, es ist auch möglich, dass es längere Zeiträume ohne Arbeitsleistung gibt.

Weitere Arten von Arbeitsverhältnissen

Befristetes Arbeitsverhältnis: Wer ein Arbeitsverhältnis nur auf eine bestimmte Zeitdauer oder bis zum Erreichen eines festgelegten Zwecks hat, der hat ein befristetes Arbeitsverhältnis. Ein solches unterliegt den Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie weiteren gesetzlichen Bestimmungen. Vor allem bei Saisonjobs oder Projekten werden häufig befristete Arbeitsverhältnisse geschlossen. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss immer zwingend in schriftlicher Form erfolgen. Nach Ablauf der befristeten Stelle endet diese automatisch.

Unbefristetes Arbeitsverhältnis: Hierbei wird ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen und das Arbeitsverhältnis endet erst, wenn der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber kündigt, beide Parteien sich auf einen Aufhebungsvertrag einigen oder der Arbeitnehmer in Rente geht.

Leiharbeit: Wer über eine Zeitarbeitsfirma angestellt ist und nur vorübergehend in einem anderen Unternehmen arbeitet, der ist ein Leiharbeiter. Das bedeutet, dass der rechtliche Arbeitgeber die Zeitarbeitsfirma ist.

Faktisches Arbeitsverhältnis: Wer regelmäßig für einen Arbeitgeber tätig ist, dessen Anweisungen unterliegt und Lohn erhält, aber keinen schriftlichen Vertrag hat, der hat ein faktisches Arbeitsverhältnis. Damit beide Seiten eine rechtliche Sicherheit haben, sollte man das Arbeitsverhältnis aber schriftlich fixieren.

Autor: localjob Redakteur

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