Welche Unterschiede gibt es zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung?
Welche Arten von Kündigung gibt es?
Bei einer Kündigung unterscheiden Juristen zwischen unterschiedlichen Kündigungsgründen. Bei einer ordentlichen, also fristgemäßen Kündigung gibt es u.a. folgende Kündigungsgründe:
- Betriebsbedingte Kündigung: Diese Kündigungsart gehört zu den häufigsten. Hierbei beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen „dringender betrieblicher Erfordernisse“. Die Ursachen liegen in der Regel beim Unternehmen.
- Personenbedingte Kündigung: Diese Kündigung ist nur wirksam, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt, der in der Person des Mitarbeiters liegt. Wer zum Beispiel eine berufliche Zulassung verliert, keine Arbeitserlaubnis hat oder in Untersuchungshaft muss, dem wird personenbedingt gekündigt. Für diese Art der Kündigung herrschen hohe Auflagen und strenge Voraussetzungen.
- Krankheitsbedingte Kündigung: Diese Art der Kündigung ist relativ selten. Aber rechtlich ist es zulässig, einem Arbeitgeber zu kündigen, weil er aufgrund einer Krankheit wie z.B. einem chronischen Leiden oder wegen eines Unfalls seine arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen nicht mehr erbringen kann.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Wer in seinem Arbeitsverhältnis gegen seine Pflichten verstößt, oder einen schweren Vertrauensbruch begeht, der kann verhaltensbedingt gekündigt werden. Aber auch diese Kündigung unterliegt zahlreichen Voraussetzungen, um überhaupt rechtswirksam zu sein.
Gründe für eine außerordentliche Kündigung
Bei einer außerordentlichen Kündigung gibt es andere Varianten. Eine außerordentliche Kündigung übergeht und verkürzt geltende Kündigungsfristen aus triftigem Grund.
- Fristlose Kündigung: Hier wird das Arbeitsverhältnis unmittelbar und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet. Es muss ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegen, das heißt, das Arbeitsverhältnis muss so belastet sein, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar wäre.
- Verdachtskündigung: Diese Kündigung ist eine Ausnahme, denn hier darf der Arbeitgeber ohne konkreten Beweis für ein Fehlverhalten des Mitarbeiters die Kündigung aussprechen, beruhend auf einem Verdacht, zum Beispiel wegen Diebstahl, Betrug oder Untreue.
- Änderungskündigung: Hierbei wird der Arbeitsvertrag zwar beendet, aber gleichzeitig bietet der Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis an, allerdings zu geänderten Konditionen.
- Druckkündigung: Bei der Druckkündigung beugt sich der Arbeitgeber dem Druck von außen, z.B. weil Kollegen oder Kunden die Kündigung verlangen.
Kündigungsschutz in Deutschland
In Deutschland genießen Arbeitnehmer ab sechs Monaten allgemeinen Kündigungsschutz und es gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Daher sollte man immer genau überprüfen, ob die eigene Kündigung rechtens oder anfechtbar ist.