Aufsicht über die Kommunale Wärmeplanung; verantwortlich für die Erfassung und Aufbereitung der kommunalen Wärmeplanungen sowie Meldung der Daten aus den Ländern an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemäß § 34 WPG;...
Bewertung der Wärmeplanung vor allem bei den Gemeinden > 45.000 Einwohner im Hinblick auf die Anforderung aus § 21 WPG; zusätzliche Verpflichtungen aus Art. 26 Abs. 5 EED (Genehmigung von Plänen für Wärmenetze) für zuständigen Behörden kommen hinzu;...