Das regionale Standardportal

Bewerbungskosten

Werbungskosten absetzen – wie mache ich das? Und kann ich die Kosten für meine Bewerbung ebenfalls in der Steuererklärung angeben?

Bewerben kostet Geld – und Zeit. Aber zumindest einen Teil des Geldes kann man sich zurückholen. Denn eine gute Bewerbung kostet – das fängt bei Unterlagen wie Papier, Bewerbungsmappe, Briefumschlägen und professionellen Bewerbungsfotos an und hört bei der Fahrt zum Vorstellungsgespräch auf. Aber, keine Angst, Sie bleiben nicht auf Ihren Kosten sitzen. Kosten, die mit einer Bewerbung für einen Job verbunden sind, können zum Großteil von der Steuer abgesetzt werden. Dabei handelt es sich um die sogenannten Werbungskosten. Werbungskosten sind Ausgaben, die in Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehen, also Kosten, die bei der Suche oder dem Erhalt eines Jobs anfallen. Hierzu gehören auch Kosten für Fahrtkosten zur Arbeit, Büroausstattung, Weiterbildung, Fachliteratur, Mitgliedsbeträge in Berufsverbänden oder Reisekosten zu beruflichen Terminen. Alle Ausgaben, die in Verbindung zu der Jobsuche stehen, können von der Steuer abgesetzt werden. Auch Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker, Telefon sind erstattungsfähig. Auch eine Stellenanzeige, in der man aktiv für sich wirbt, lässt sich absetzen. Qualifikationen, die man erlangen möchte, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben, können genauso steuerlich geltend gemacht werden wie alles, was mit der Fahrt zum Vorstellungsgespräch zu tun hat. Parktickets, Kilometerkosten oder Fahrkarten können bei der Steuererklärung angegeben werden. Sollte es auf der Fahrt zum Vorstellungsgespräch zu einem Unfall kommen, können auch die Unfallkosten angegeben werden. Kleidung, die extra für ein Vorstellungsgespräch, für Bewerbungsfotos oder für einen Probearbeitstag gekauft werden, kann hingegen nicht abgesetzt werden.

In der Steuererklärung können all die oben genannten Kosten in der Anlage N geltend gemacht werden. Häufig ist es allerdings einfacher, nicht die tatsächlichen Kosten anzugeben, sondern eine Pauschale. Bei Gesamtbeträgen unter 1.000 Euro müssen diese im Einzelfall meistens nicht nachgewiesen werden. Es kann aber immer vorkommen, dass die Vorlage von Nachweisen verlangt wird. Daher macht es Sinn, alle Belege der Werbungskosten aufzubewahren. Wenn der potenzielle Arbeitgeber oder das Arbeitsamt allerdings bestimme Bewerbungskosten schon übernommen hat, müssen diese Kosten bei der Steuererklärung abgezogen werden.

 

Hier findest Du Stellenanzeigen in den Bereichen: