Wie setze ich meinen Dienstwagen steuerlich ab?

Wie setze ich meinen Dienstwagen steuerlich ab?

Dienstwagen steuerlich absetzen – wie geht das?

Viele Arbeitnehmer und Selbständige besitzen einen Dienstwagen und deswegen ist die steuerliche Absetzbarkeit ein wichtiges Thema – mit dem sich aber nur wenige auskennen. Zuerst einmal ist wichtig zu klären, wem der Dienstwagen gehört: Dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber. Bei einem Dienstwagen, der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, gibt es zwei gängige Methoden zur Besteuerung: Die 1%-Regelung und das Fahrtenbuch.

Die 1%-Regelung im Detail

Die 1%-Regelung ist hier die einfachere Methode. Dabei wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Wenn der Bruttolistenpreis zum Beispiel 30.000 Euro beträgt, dann müssen 300 Euro als Einkommen versteuert werden. Diese Regelung gilt für die private Nutzung des Fahrzeugs. Zusätzlich müssen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,03% des Listenpreises pro Kilometer angesetzt werden. Diese Methode ist unkompliziert, weil sie keine aufwendige Dokumentation erfordert.

Alternative Methode: Fahrtenbuch

Alternativ kann auch ein Fahrtenbuch geführt werden, um die tatsächlichen Kosten und die Nutzung des Fahrzeugs nachzuweisen. Hierbei müssen alle Fahrten detailliert dokumentiert werden, einschließlich Datum, Ziel, Zweck und Kilometerstand. Diese Methode kann sich lohnen, wenn der Anteil der geschäftlichen Nutzung hoch ist, da man dann die tatsächlichen Kosten für den Dienstwagen, wie Benzin, Wartung und Versicherung, steuerlich absetzen kann. Die Absetzbarkeit der Kosten erfolgt anteilig, basierend auf dem Verhältnis von geschäftlicher und privater Nutzung.   

Regelungen für Selbständige und Freiberufler

Für Selbständige und Freiberufler gelten ähnliche Regelungen wie für Angestellte. Auch sie können die Kosten für den Dienstwagen als Betriebsausgaben absetzen. Hierbei ist es wichtig, die geschäftliche Nutzung nachzuweisen, um die Kosten korrekt ansetzen zu können. Ein Fahrtenbuch kann auch hier hilfreich sein, um geschäftliche Fahrten von privaten zu trennen. Zu den direkten Kosten können auch andere Ausgaben wie Leasingraten, Reparaturen und Versicherungen steuerlich geltend gemacht werden. Daher bewahrt man am besten alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf, um im Falle einer Steuerprüfung gut vorbereitet zu sein. Für welche Methode – ob 1%-Regelung oder Fahrtenbuch – man sich am Ende entscheidet, sollte man sorgfältig überlegen und sich zur Not auch einen Steuerberater zu Hilfe holen, wenn man sich unsicher ist, welche Methode die bessere für einen persönlich ist.

Autor: localjob Redakteur

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