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Zurück in den Job – nach einem Born-out

Was muss ich beachten, wenn ich nach einem Burn-out zurück in den Beruf will?

Ein Burn-out ist schlimm genug (Link zu Burnout-Text), aber die Rückkehr in den Job nach einem Burn-out ist emotional besonders belastend. Der Wiedereinstieg muss auf jeden Fall gut geplant und organisiert sein, damit man nicht sofort in alte Muster verfällt. Damit Betroffene an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können, hat der Gesetzgeber eine Grundlage geschaffen: Arbeitgeber sind verpflichtet, Hilfen und Leistungen anzubieten, damit der Mitarbeiter nicht erneut arbeitsunfähig wird. Seit 2004 müssen Arbeitgeber länger erkrankten Mitarbeitern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Damit soll die Beschäftigungsfähigkeit erhalten bleiben. Alle Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, müssen von ihrem Arbeitgeber ein BEM angeboten bekommen. Es muss geklärt werden, welche Leistungen helfen können, um einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Der Betroffene muss zustimmen, dass der Betriebs- oder Personalrat in den Prozess involviert wird. Trotz Hilfe durch das BEM besteht die Gefahr eines Rückfalls. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich schon vor der Rückkehr in den Job überlegt, wie man in Zukunft mit den Belastungen im Beruf umgehen will. Was waren die Ursachen für den Burn-out? Der Chef, die Kollegen, das Arbeitsumfeld oder die Arbeitsbedingungen? Was genau ist es, das Stress bei Ihnen auslöst? Bereiten Sie sich mental auf diese Situation vor und fragen Sie sich, wie Sie darauf in Zukunft reagieren werden. Steigen Sie nicht gleich Vollzeit wieder im Job ein, sondern steigern Sie Ihre Arbeitszeit stufenweise. Nehmen Sie sich Zeit, um sich einzuarbeiten und eventuell aufgetauchte Wissenslücken zu schließen. Überschätzen Sie sich nicht, wenn die ersten Wochen gut laufen, sondern achten Sie auf Symptome, die auf eine Überforderung hindeuten. Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Kollegen und Ihrem Vorgesetzten, gehen Sie offen mit Ihrer Auszeit um. Manchmal kann es aber auch sinnvoll sein, nicht an den bisherigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Dann sollten Sie über einen Arbeitsplatzwechsel oder eine Umschulung nachdenken. Gehen Sie auf jeden Fall behutsam mit sich um und stellen Sie nicht zu hohe Erwartungen an sich selbst – Ihre Gesundheit geht immer vor. Studien zufolge erleiden nämlich ein Drittel aller Personen, die wegen einer psychischen Erkrankung stationär behandelt wurden, in den ersten zwei Jahren nach der Entlassung einen Rückfall. Ist der Heilungsprozess nicht komplett abgeschlossen, sollten Sie noch nicht in den Job zurückkehren.

 

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