Der Familienstand

Muss ich im Lebenslauf meinen Familienstand angeben?

Auch, wenn man denkt, dass der Lebenslauf das einfachste Dokument der Bewerbungsunterlagen ist, hat auch der so seine Tücken. Allein die korrekte Angabe des Familienstandes führt bei vielen Bewerbern zu Ratlosigkeit. Muss man den Familienstand überhaupt noch angeben? Und wenn ja, wie?

Seit 2006 regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG – auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – dass Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion oder Weltanschauung nicht diskriminiert werden dürfen. Somit ist auch die verpflichtende Angabe des Familienstandes aufgehoben. Sie können natürlich für sich selbst entscheiden, ob Sie Ihren Familienstand dennoch einfügen. Aber hat es Nachteile für Sie, wenn Sie es nicht tun? Nein! Das ist allein Ihre Entscheidung und Sie haben dadurch weder Vor- noch Nachteile.

Kinder im Lebenslauf: Vorteil oder Nachteil?

Wenn man sich dazu entscheidet, seinen Familienstand anzugeben, stellt sich auch die Frage, ob man seine Kinder angibt. Viele Menschen glauben, dass sie durch die Angabe ihrer Kinder Nachteile haben, da man davon ausgeht, dass Kinder häufig krank sind oder man unbedingt in den Schulferien Urlaub beantragt. Aber Menschen mit Kindern haben eben auch viele Vorteile: Man ist verantwortungsbewusst, belastbar und nicht mehr so sprunghaft wie vielleicht manch jüngerer Single. Wer z.B. als Alleinerziehender Angst hat, seine Kinder im Lebenslauf anzugeben, der kann hier in Klammern hinzufügen, dass die Betreuung gesichert ist, sollte es sich um jüngere Kinder handeln.

Viele Menschen wissen außerdem gar nicht, wie sie ihren aktuellen Familienstand benennen sollen – ist man ledig, wenn man geschieden ist? Ist man ledig, wenn man verwitwet ist? Ist man ledig oder „in einer Beziehung lebend“, wenn man einen Partner hat, aber nicht verheiratet ist? Wer nicht verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, gilt als ledig. Auch geschiedene Personen gelten als ledig. Wer verwitwet ist, kann selbst entscheiden, ob er sich so bezeichnet oder doch als ledig – beides ist legitim.

Fazit: Ihre Entscheidung zählt

Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihren Familienstand anzugeben, gehört dieser im Lebenslauf gleich zu Beginn unter die Angaben von Adresse, Telefonnummern, Geburtsdatum und Geburtsort. Im Anschreiben hat der Familienstand nichts verloren.

Autor: localjob Redakteur

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