Fahrtkostenerstattung

Bekomme ich die Fahrtkosten zu meinem Vorstellungsgespräch erstattet? Und wenn ja, wieviel?

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich ein Vorstellungsgespräch habe, dafür aber einen langen und teuren Weg auf mich nehmen muss? Bekomme ich meine Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch erstattet?

Viele Unternehmen teilen direkt in der Einladung zum Vorstellungsgespräch mit, ob die Kosten erstattet werden. Wenn sie dies nicht tun, gelten die Regeln aus § 670 BGB. Dort ist geregelt, dass der Arbeitgeber, der Sie zum Vorstellungsgespräch einlädt, die angemessenen Reisekosten trägt, eventuell sogar auch die angemessenen Übernachtungskosten. Wenn die Kostenerstattung nicht im Vorfeld ausgeschlossen wurde, haben Sie also ein Recht darauf.

Es gibt allerdings auch hier ein paar Regeln. „Angemessen“ bedeutet, dass Sie nicht per Chauffeur anreisen und im Fünfsterne-Hotel übernachten. Ein Bahnticket 2. Klasse oder bei Anfahrt im eigenen Auto eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer bedeutet angemessen. Sinnvoll ist es aber auch, wenn Sie im Vorfeld beim Arbeitgeber nachfragen, wie die üblichen Abrechnungspauschalen aussehen.

Wenn Ihr potenzieller zukünftiger Arbeitgeber die Kostenübernahme ausschließt, dann muss er das – wie gesagt – schon im Vorfeld tun. Sagt er Ihnen dies erst im Nachhinein, müssen Sie überlegen, wie wichtig es Ihnen ist. Wollen Sie den Job unbedingt und lassen eine Diskussion um die Kosten lieber fallen? Oder bleiben Sie dran und beharren auf der Erstattung? Möchten Sie überhaupt bei einem Arbeitgeber arbeiten, der solche Methoden hat?

Generell sollten Sie sich immer im Vorfeld Gedanken darüber machen, wie Sie an die generelle Frage der Fahrtkostenerstattung herangehen. Fragen Sie sich, was gut beim Arbeitgeber ankommt. Haben Sie nur eine kurze Anfahrt, lassen Sie die Fahrtkostenerstattung lieber weg. Haben Sie eine Bahncard und reisen mit Sparpreis an, so zeigt das, dass Sie kostenbewusst sind – ein Pluspunkt für Sie! Schließt Ihr Ansprechpartner eine Kostenerstattung von vorneherein aus, obwohl Sie eine lange Anfahrt haben, lohnt es sich, Ihre Einladung zu überdenken.

Findet Ihr Termin sehr früh oder sehr spät statt, so dass Sie vor Ort übernachten müssen, können Sie beim Unternehmen nachfragen, ob man Ihnen eine günstige Übernachtungsmöglichkeit empfehlen kann. Im Zuge dessen können Sie auch gleich höflich nach der Kostenerstattung fragen.

Autor: localjob Redakteur

Auf localjob.de findest du Stellenanzeigen, die perfekt zu dir passen – aus allen Regionen Deutschlands. Ob in der Großstadt oder auf dem Land, entdecke deinen Traumjob ganz in deiner Nähe.