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Krankmeldung – was muss ich beachten?

Was tun, wenn man krank ist? Wann muss ich mich bei meinem Chef melden? Wie lange darf ich ohne Attest zuhause bleiben? Antworten gibt es hier!

Unangenehm ist es jedes Mal: Das Krankmelden beim Chef. Um Konflikte zu vermeiden, muss man sich an einige Regeln halten. Als erstes gilt die Anzeigepflicht, d.h., dass sich der Arbeitnehmer unverzüglich krankmelden muss. Am besten gibt er auch gleich die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit an. Neben der Anzeigepflicht gilt die Nachweispflicht: Nach spätestens drei Fehltagen (Kalendertagen) muss der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen.

Die Anzeigepflicht – was genau bedeutet das? Selbst bei einem schweren Krankheitsfall muss sich der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber unverzüglich krankmelden. Generell sollte die Krankmeldung noch vor Arbeitsbeginn beim Vorgesetzten sein. Wichtig bei der Krankmeldung ist auch die Art und Weise, wie sie überbracht wird. Eine SMS an einen Kollegen reicht nicht aus und wirkt zudem unseriös. Bis zu drei Tage sind gesetzlich als Genesungspause ohne Attest erlaubt, Arbeitgeber können aber auch abweichende Fristen im Arbeitsvertrag festgelegt haben, die dann vorrangig gelten. Ob ab dem ersten oder zweiten Fehltag ein ärztliches Attest benötigt wird, lässt sich beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung erfragen. Wer sich länger krankschreiben lassen muss, muss spätestens am vierten Kalendertag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Wenn der Arbeitnehmer seine Krankmeldung versäumt, droht eine Abmahnung. Wenn kein Attest vorgelegt wird, kann sogar die Lohnfortzahlung verweigert werden. Wird das Attest nachgereicht, wird aber auch der Lohn rückwirkend bezahlt.

Nach der Krankmeldung sollte der Arbeitnehmer alles tun, was der Genesung dient. Man ist nicht an die Wohnung gefesselt, sollte aber auch keine Shoppingtouren machen oder einfach in den Urlaub fahren. Alles, was der Arzt erlaubt, ist gestattet. Ob mit Ohrenschmerzen in den Supermarkt oder mit gebrochener Hand ins Kino, es sollte im eigenen Ermessen liegen, was angebracht ist und was nicht. Wer krankgemeldet ist, darf auf jeden Fall nicht arbeiten. Auch nicht in einem Nebenjob. Solche Vertrauensbrüche können nämlich zur Kündigung führen und hinterlassen auch Spuren im Verhältnis zu Chef und Kollegen. Wenn der Arbeitgeber wissen will, woran der Arbeitnehmer erkrankt ist, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, das mitzuteilen. Wenn der Chef aber skeptisch ist, ob der Mitarbeiter wirklich krank ist, kann er sich zur Erstellung eines Gutachtens über die Arbeitsunfähigkeit an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wenden. Auch einen Detektiv darf er einschalten, dieser darf aber nicht die Privatsphäre des Krankgemeldeten verletzten, z.B. indem er in die Wohnung fotografiert. Wird ein Arbeitnehmer überführt, nur simuliert zu haben, ist auch das ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Finanziell ist man als Arbeitnehmer auch im Falle einer Krankheit abgesichert. Sechs Wochen oder 30 Arbeitstage bekommt man sein reguläres Einkommen, danach übernimmt erstmal die Krankenkasse.

 

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