Das regionale Standardportal

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Sexuelle Belästigung – ein unangenehmes Thema für alle Betroffenen. Aber vor allem ein Thema, das nicht totgeschwiegen werden darf oder bei dem man wegsehen sollte. Als sexuelle Belästigung gelten alle Verhaltensweisen, die unerwünscht sind, die eine Annäherung bedeuten, die Grenzen überschreiten, weil sie sexueller Natur sind und die sich an eine konkrete Person richten. Es ist gesetzlich festgelegt, dass sich der Arbeitgeber in Fällen sexueller Belästigung kümmern und der Sache nachgehen muss. Außerdem ist er verpflichtet, seine Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen.

Sexuelle Belästigungen können verbal, non-verbal und physisch stattfinden. So gibt es zum Beispiel unzweideutige verbale Aufforderungen zum Sex, zweideutig verbale Aufforderungen im Zusammenhang mit eindeutigen Blicken und Gesten, aufdringliches Starren oder anzügliche Blicke, unsittliches Entblößen, Annäherungsversuche per E-Mail oder in sozialen Netzwerken, Tätscheln, Herandrängen und im schlimmsten Fall körperliche Gewalt bis hin zur Vergewaltigung. Die Liste ist lang und dennoch gibt es immer wieder Fälle, die schwieriger einzuordnen sind. Hierzu gehören zum Beispiel Altherrenwitze und Anspielungen, Pin-up-Fotos oder Nacktkalender.

Eine Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat 2019 ergeben, dass in den drei Jahren davor jede elfte Person am Arbeitsplatz sexuell belästigt wurde. Frauen waren doppelt so häufig betroffen wie Männer. Bei mehr als der Hälfte der Belästigungen ging diese von Dritten aus – Kunden, Patienten oder Klienten. Bei 43 Prozent handelte es sich um Kolleginnen und Kollegen, bei 19 Prozent waren es Vorgesetzte oder betrieblich höhergestellte Personen. Keine schönen Zahlen! Was kann man also tun, wenn man selbst betroffen ist? Häufig ist eine betroffene Person so überrumpelt, dass es nicht gelingt, sofort und souverän zu reagieren. Wiederholt sich das Verhalten oder der Angriff, sollte man daher vorbereitet sein. Durch Mimik, Gestik und Körpersprache sollte man deutlich signalisieren, dass eine Handlung unerwünscht war. Wird man berührt, steht man auf, weicht zurück und erklärt, dass man das nicht möchte. Auf gar keinen Fall sollte die Angst vor dem Verursacher – wenn es sich zum Beispiel um den Chef handelt – dazu führen, dass man sich nicht wehrt. Unbedingt kommunizieren, Grenzen zeigen! Wenn der Vorfall plausibel und belegbar ist, muss der Arbeitgeber einschreiten. Wer sich nicht traut, das zu tun oder sich jemandem anzuvertrauen, der sollte sich unbedingt an ein Hilfstelefon wenden! Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt!

 

Hier findest Du Stellenanzeigen in den Bereichen: