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Überstunden

Überstunden – Muss ich die machen oder kann ich sie verweigern?

Viele Arbeitnehmer machen Überstunden, häufig werden diese allerdings nicht einmal bezahlt. Daher stellen sich viele Menschen die Frage, ob sie eigentlich dazu verpflichtet sind, Überstunden zu leisten. Alle Stunden, die die vereinbarte Arbeitszeit überschreiten, gelten als Überstunden. Wenn Sie also einen Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag haben, in dem eine feste Stundenzahl festgelegt ist und Sie diese überschreiten, machen Sie Überstunden. Wird die maximale Arbeitszeit überschritten, die im Arbeitszeitgesetz geregelt ist, spricht man von Mehrarbeit. Die maximale Arbeitszeit liegt bei acht Stunden pro Werktag. Für wen jetzt schwer verständlich ist, wo dann der Unterschied liegt zwischen Überstunden und Mehrarbeit, hier eine Erklärung: Wer eine Regelarbeitszeit von 35 Stunden pro Woche hat und dann aber 36 Stunden arbeitet, hat eine Überstunde gemacht. Es handelt sich bei dieser Stunde aber nicht um Mehrarbeit, da die acht Stunden pro Werktag noch nicht überschritten wurden. Da auch der Samstag als Werktag gilt, liegt die maximale Arbeitszeit bei 48 Stunden pro Woche. Da die meisten Arbeitnehmer aber nur von montags bis freitags arbeiten, also eine 40-Stunden-Woche haben, können sie maximal acht Überstunden pro Woche machen. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf Bezahlung von Überstunden. Hier gilt, was im Arbeits- oder Tarifvertrag steht. Häufig steht dort allerdings, dass mit dem Gehalt auch sämtliche Überstunden abgegolten sind. Diese Klauseln sind aber unwirksam. Werden im Vertrag aber klare Zahlen genannt, wie z.B., dass zwölf Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind, dann ist das rechtlich in Ordnung. Wer viel verdient und über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, der hat keinen Anspruch darauf, die Überstunden bezahlt zu bekommen. Darf man Überstunden verweigern? Da die meisten Arbeitsverträge eine Regelung zu Überstunden enthalten, sollte man Überstunden eher nicht verweigern, da das zur Kündigung führen kann. Wenn man aber gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, dann kann man die Überstunden ablehnen und der Vorgesetzte muss das akzeptieren.

Wenn man Überstunden ausbezahlt bekommt, dann gibt es dafür zwei Möglichkeiten: Entweder als finanzielle Vergütung zusätzlich zum Lohn auf Basis des regulären Stundenlohns. Oder als Freizeitausgleich, indem der Arbeitnehmer zusätzliche Urlaubstage oder Freizeit bekommt.

 

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